1. Warum vorsorgegelder.ch?
  2. Wie viel kostet die Nachforschungs-Dienstleistung von vorsorgegelder.ch?
  3. Wie sieht der Ablauf vom Besuch der Website bis zum Erhalt der aufgefundenen Vorsorgegelder aus?
  4. Wie lange dauert die Nachforschung?
  5. Welche Unterlagen werden für die Nachforschung benötigt?
  6. Was ist eine Vollmacht und wozu wird diese benötigt?
  7. Wie können Vorsorgegelder vergessen werden und wer ist davon am ehesten betroffen?
  8. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Vorsorgegelder gefunden werden und wie hoch sind diese im Durchschnitt?
  9. Was ist der Unterschied zwischen einem Freizügigkeitskonto/-depot oder einer Freizügigkeitspolice?
  10. Kann ich mir die gefundenen Vorsorgegelder auszahlen lassen?
  11. Welche Folgen hat ein Vorbezug der Vorsorgegelder?
  12. Was ist eine Quellensteuer und wann kommt diese zur Anwendung?
  13. Kann die Quellensteuer zurückgefordert werden?

Warum vorsorgegelder.ch?

vorsorgegelder.ch hilft Kunden bei der Nachforschung von vergessenen respektive kontaktlosen Guthaben der 2. Säule (Pensionskassengelder/Freizügigkeitsgelder). In der Schweiz sind ca. 5 Milliarden Franken der 2. Säule vorhanden von denen ihre Eigentümer nichts wissen. Bei zirka 40% der bei uns eingereichten Nachforschungsaufträgen können wir einen positiven Bescheid übermitteln und somit verloren gegangene Vorsorgegelder wiederbeschaffen. Zusätzlich stehen Ihnen unsere Juristen sowie Vorsorgeexperten bei diversen Fragen zum Thema gerne zur Verfügung.

Sie können sich nach Einreichung Ihres Nachforschungsauftrags entspannt zurücklehnen und auf das Ergebnis warten. Sie sparen sich dadurch Zeit, Stress und bürokratischen Aufwand, zusätzlich müssen Sie sich nicht selbst mit den einzelnen Behörden und/oder Vorsorgeeinrichtungen auseinandersetzen.

Dank der langjährigen Erfahrung unserer Vorsorgeexperten und Juristen stehen die Chancen, allfällige Ihnen unbekannte Guthaben der 2. Säule aufzufinden wesentlich besser, als bei eigenem Tätigwerden. Selbst wenn wir keine weiteren Guthaben auffinden können, haben Sie die Gewissheit, dass Sie den Aufenthaltsort sämtlicher Gelder der 2. Säule kennen.

Wie viel kostet die Nachforschungs-Dienstleistung von vorsorgegelder.ch?

Vorweg, wir arbeiten auf Erfolgsbasis. Dies bedeutet für Sie, dass Sie als Kunde kein Kostenrisiko tragen.

Bei erfolgreichem Auffinden von Ihnen noch unbekannten Vorsorgegeldern, beträgt unsere Vergütung 5,00 % (inkl. MwSt.). Das Erfolgshonorar wird ausschliesslich auf die Höhe des aufgefundenen Guthabens der 2. Säule erhoben.

Falls gewünscht besteht die Möglichkeit, das Erfolgshonorar mit dem aufgefundenen Vorsorgeguthaben zu begleichen. Hierfür müssen jedoch die aufgefundenen Vorsorgeguthaben zu einer Partner-Freizügigkeitseinrichtung transferiert werden.

Bei ergebnislosen Nachforschungsbemühungen unsererseits entstehen Ihnen als Kunde keine Kosten.

Wie sieht der Ablauf vom Besuch der Website bis zum Erhalt der aufgefundenen Vorsorgegelder aus?

  1. Sie füllen auf der vorsorgegelder.ch-Seite das Nachforschungs-Tool aus.
  2. vorsorgegelder.ch sendet Ihnen eine Vollmacht zur Unterschrift zu, mit welcher Sie die Befugnis erteilen, für Sie tätig zu werden.
  3. Nach Erhalt der Vollmacht prüfen die Experten von vorsorgegelder.ch umfassend die uns via Nachforschungs-Tool mitgeteilten Informationen und forschen bei den Ämtern sowie bei den zirka 1700 Vorsorgeeinrichtungen für Sie nach.
  4. Nach etwa zwei bis drei Wochen erhalten Sie ein detailliertes Nachforschungsergebnis, welchem Sie entnehmen können, ob und wo weitere Guthaben der 2. Säule liegen und wie hoch diese sind.
  5. Am Schluss transferieren wir die aufgefundenen Vorsorgegelder an die von Ihnen gewünschte Vorsorgeeinrichtung. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen Freizügigkeitseinrichtungen und beraten Sie dementsprechend gerne dazu.

Wie lange dauert die Nachforschung?

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von den jeweiligen zu kontaktierenden Ämtern und Vorsorgeeinrichtungen. Daher sind präzise Angaben leider nicht möglich. In der Regel dauert die Nachforschung etwa zwei bis drei Wochen.

Welche Unterlagen werden für die Nachforschung benötigt?

Sie erleichtern uns die Suche, wenn Sie Scans von Dokumenten via Nachforschungs-Tool hochladen, die Ihre damaligen Arbeitsverhältnisse belegen (zum Beispiel AHV-Ausweis, Versichertenausweis der 2. Säule, Lohnausweis oder ein Arbeitsvertrag). Nicht notwendig sind dagegen Wohnsitzbestätigungen, Zivilstandsnachweise oder Familienbescheinigungen.

Was ist eine Vollmacht und wozu wird diese benötigt?

Damit keine Drittperson in Ihrem Namen bei den Ämtern und Vorsorgeeinrichtungen unrechtmässig Auskünfte einfordern kann, verlangen diese eine persönlich unterzeichnete Vollmacht. Dieses Dokument bestätigt, dass vorsorgegelder.ch berechtigt ist, sämtliche Auskünfte über Ihre Gelder zu erhalten.

Daher senden wir Ihnen nach Einreichung des Nachforschungsauftrags eine Vollmacht entweder per Email oder per Post zur Unterzeichnung zu.

Wie können Vorsorgegelder vergessen werden und wer ist davon am ehesten betroffen?

Die Hauptgründe dafür sind eine fehlende Aufmerksamkeit auf die eigenen Altersvorsorgegelder, Wohnortwechsel der Inhaber und ein ungenügender Informationsfluss beim Verlassen einer Arbeitsstelle.

Jeder Versicherte ist bei einem Stellenwechsel selber dafür verantwortlich, dass sein Pensionskassenguthaben in die neue Pensionskasse übernommen wird. Häufig sind Angestellte aus dem Gastgewerbe, aus der Baubranche oder ähnlich saisonalen Angestelltenverhältnissen von wiederkehrenden Stellenwechseln betroffen.

Oft sind auch Expats betroffen, die für wenige Monate oder Jahre in der Schweiz arbeiten und anschliessend wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Aus Unkenntnis über das schweizerische Sozialsystem, geraten deren Pensionskassengelder oftmals in Vergessenheit.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Vorsorgegelder gefunden werden und wie hoch sind diese im Durchschnitt?

Bei zirka 40% der bei uns eingereichten Nachforschungsaufträgen können wir einen positiven Bescheid übermitteln und somit verloren gegangene Vorsorgegelder wiederbeschaffen. Wenn Guthaben der 2. Säule gefunden werden, betragen diese im Durchschnitt CHF 4’400.

Was ist der Unterschied zwischen einem Freizügigkeitskonto/-depot oder einer Freizügigkeitspolice?

Freizügigkeitskonten/-depots werden von Banken geführt. Bei einem Freizügigkeitskonto wird lediglich das Alterskapital deponiert und zu einem bestimmten Prozentsatz verzinst. Die Risiken Invalidität und Tod sind nicht versichert. Statt ein Freizügigkeitskonto mit festem Zinssatz, kann man auch eine Wertschriftenlösung wählen. Solche Freizügigkeitswertschriftendepots enthalten Aktienanteile in unterschiedlicher Höhe – je höher dieser ist, desto besser die längerfristige Renditeerwartung, desto grösser ist jedoch auch das Verlustrisiko.

Freizügigkeitspolicen werden von Versicherungsgesellschaften angeboten. Für die Altersvorsorge können Sie zwischen einem Alterskapital – das beim Tod beziehungsweise bei Erreichen des AHV-Rentenalters ausbezahlt wird – und einer Altersrente ab AHV-Rentenalter bis zum Tod wählen. Wahlweise lassen sich andere Risiken mitversichern: Invalidenrente, Witwenrente, Waisenrente. Wir empfehlen Ihnen die Leistungen detailliert zu prüfen, in der Regel sind diese bescheiden. Zudem wird das angelegte Kapital nur minimal verzinst. Bei dieser Art von Versicherung werden keine Prämien verlangt, Basis für die Leistungen bildet die Freizügigkeitssumme.

Wichtig: Prüfen Sie die Möglichkeit, nicht benötigte Austrittsleistungen auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen zu verteilen. Damit lassen sich die Guthaben im Alter gestaffelt beziehen und so die Steuerprogression senken. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser vorsorgegelder.ch-Team gerne zur Verfügung.

Kann ich mir die gefundenen Vorsorgegelder auszahlen lassen?

Die Guthaben der 2. Säule werden für das Alter angespart, daher können diese frühestens im Alter von 58 Jahren in Form einer Rente oder als Kapital bezogen werden. Die bei einer Freizügigkeitsstiftung geparkten Vorsorgegelder können frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden.

Es gibt auch Ausnahmen. In folgenden Fällen können Vorsorgegelder vorzeitig bezogen werden:

  • Vorbezug für Wohneigentum zum eigenen Bedarf
  • Vorbezug bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • definitiver Wegzug aus der Schweiz
  • Geringfügigkeit oder Bezug einer vollen Invalidenrente
  • Rückzahlung des WEF-Vorbezugs

Wichtig: Bei verheirateten Paaren muss die Ehegattin oder der Ehegatte der Auszahlung zustimmen.

Welche Folgen hat ein Vorbezug der Vorsorgegelder?

Bei einem Vorbezug muss das Vorsorgekapital versteuert werden. Es kommt die reduzierte Kapitalbezugssteuer zur Anwendung. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Bezugs im Ausland wohnen (Auswanderung), wird die Steuer an der Quelle erhoben.

Ein Vorbezug kann die Vorsorgeleistungen für die Risiken Tod und Invalidität reduzieren.

Wenn das Niveau des bisherigen Vorsorgeschutzes trotz Vorbezug erhalten werden soll, kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Informationen hierzu können bei der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung bezogen werden. Bei Unklarheiten beraten wir Sie gerne.

Was ist eine Quellensteuer und wann kommt diese zur Anwendung?

Die Quellensteuer kommt dann zur Anwendung, wenn der Bezüger von Vorsorgegeldern der 2. oder 3. Säule im Ausland wohnt. In diesem Fall hat die Schweiz keinen Zugriff auf die Gelder und erhebt deshalb die Kapitalbezugssteuer an der Quelle, das heisst bei der Vorsorgeeinrichtung. Die Vorsorgeeinrichtung muss die Quellensteuer vom Vorsorgeguthaben abziehen und dem Staat zukommen lassen. Der Bezüger erhält somit den Nettobetrag ausbezahlt.

Kann die Quellensteuer zurückgefordert werden?

Die Quellensteuer kann zurückgefordert werden, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit demjenigen Land besteht, in welchem der Bezüger (neu) wohnt. Eine Rückforderung ist aber nur möglich, wenn der Kapitalbezug den Steuerbehörden in der neuen Heimat offengelegt wird. Falls detaillierte Informationen erwünscht sind, können Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung setzen.