Welche Auswirkungen hat der BREXIT auf die Barauszahlung von Vorsorgeguthaben?

Welche Auswirkungen hat der BREXIT auf die Barauszahlung von Vorsorgeguthaben?

Das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen. Zudem ist vereinbarte Übergangsperiode am 31. Dezember 2020 abgelaufen. Somit ist ab dem 1. Januar 2021 das bisher geltende Freizügigkeitsabkommen, sowie die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 zwischen der Schweiz und dem Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland nicht mehr anwendbar.

Neu gilt für Personen, welche sich im Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland niedergelassen haben und in keinem EU-Staat erwerbstätig sind, die Einschränkung zur Barauszahlung bei Versicherungspflicht nicht mehr. Diese Personen können nun ihr gesamtes 2. Säule Guthaben auszahlen lassen. Die bisher nötige Abklärung der Sozialversicherungspflicht ist folglich nicht mehr nötig, selbst wenn man vor dem 1. Januar 2021 aus der Schweiz ausgewandert ist.