Wie gehen Pensionskassen-Guthaben beim Wechsel der Arbeitsstelle verloren?

Personen, welche mehrmals die Arbeitsstelle gewechselt haben oder berufsbedingt im Ausland gelebt haben, könnten unter Umständen den Kontakt zu deren Vorsorgegeldern aus der 2. Säule verloren haben.

Wie kann ich überprüfen, ob die Pensionskasse meines alten Arbeitgebers die mir zustehenden Altersguthaben zur Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen hat?

Heutzutage ist es üblich, dass viele Angestellte etliche Stellenwechsel in ihrem Berufsleben vornehmen. Grundsätzlich nimmt man bei einem Stellenwechsel seine Guthaben der 2. Säule mit. Diese Vorsorgegelder können aber durchaus vergessen werden. Als Arbeitnehmer ist man selber dafür verantwortlich, dass das angesparte Altersguthaben bei einem Stellenwechsel in die neue Pensionskasse transferiert wird.

Aufforderung zum Transferieren der Altersguthaben geht oft vergessen

Grundsätzlich wird man von seiner bisherigen Pensionskasse schriftlich dazu aufgefordert, die Vorsorgegelder zur neuen Pensionskasse zu transferieren. Allzu oft geht diese Aufforderung jedoch vergessen und das Altersguthaben wird zum «kontaktlosen Freizügigkeitsgeld». Gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) gelten in der Schweiz ca. 800’000 Freizügigkeitskonten im Wert von ca. fünf Milliarden Franken als kontaktlos.

Nachforschen nach Guthaben der 2. Säule lohnt sich

Oft handelt es sich um kleinere Beträge von mehreren tausend Franken. Immer wieder tauchen aber auch grosse Guthaben auf, die vergessen worden sind. vorsorgegelder.ch findet jedoch auch immer wieder grosse Beträge. Vor kurzem konnten wir für einen Kunden rund CHF 130’000.- ausfindig machen, für unseren Kunden wie ein Lottogewinn.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob irgendwo noch Vorsorgeguthaben ohne Ihr Wissen liegen, suchen wir für Sie diese ohne Kostenrisiko. Verwenden Sie hierfür unser Online-Nachforschungstool.